Aus obligatorisch aufzulösenden Reserven Mittel für den städtischen Wohnungsbau bilden
Motion In der Jahresrechnung 2022 hat der Gemeinderat den grössten Teil der obligatorisch aufzulösenden Reserven aus den Spezialfinanzierungen “Vermögensübertragung ESB” und “Neubewertungsreserve” direkt in andere Spezialfinanzierungen oder in Form von