Aus obligatorisch aufzulösenden Reserven Mittel für den städtischen Wohnungsbau bilden

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In der Jahresrechnung 2022 hat der Gemeinderat den grössten Teil der obligatorisch aufzulösenden Reserven aus den Spezialfinanzierungen “Vermögensübertragung ESB” und “Neubewertungsreserve” direkt in andere Spezialfinanzierungen oder in Form von Rückstellungen überführt, um bei der Jahresrechnung keinen Überschuss präsentieren zu müssen. Knapp 2,5 Millionen Franken wurden als Rückstellung auf das Konto 300 überführt, um Austrittsleistungen für Gemeinderatsmitglieder zu finanzieren; knapp 8 Millionen flossen in die Spezialfinanzierung Infrastrukturanlagen und beinahe 3 Millionen in die Spezialfinanzierung Klimaschutz. Damit wurde ein Überschuss von rund 13,5 Millionen Franken in verschiedenen „Kässeli” versorgt. In der Jahresrechnung 2023 wurden ebenfalls rund 20 Millionen Überschüsse mittels Nachkrediten u.a. in Spezialfinanzierungen eingelegt. Nicht berücksichtigt wurde dabei…

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