Motion
Der Gemeinderat wird beauftragt:
– dem Stadtrat bis spätestens zur Behandlung der Nachkredite und Jahresrechnung im Juni 2025 ein Reglement zur Schaffung der Spezialfinanzierung städtischer Wohnungsbau vorzulegen (mit dem Zweck, die Arbeiten zum städtischen Wohnungsbau voranzutreiben und zu finanzieren), sowie
– im Rahmen der Jahresrechnung 2025 2 Millionen Franken aus der Auflösung der Neubewertungsreserve in diese neu zu schaffende Spezialfinanzierung für den städtischen Wohnungsbau und 2 Millionen aus der Auflösung der Neubewertungsreserve in die Spezialfinanzierung Klimaschutz einzulegen.