Überparteiliches Postulat : Nutzung der öffentlichen Buslinien auch bei nicht behindertengerechten Haltestellen sicherstetten
Überparteiliches Postulat Gemäss den bundesrechtlichen Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) und den dazugehörigen technischen Normen des Bundesamts für Verkehr (BAV) müssen Bushaltestellen in der Schweiz bestimmte Kriterien erfüllen, um als behindertengerecht
