Überparteiliche Motion : Der ESB muss das Gasnetz schrittweise stilllegen und die Bevölkerung mit erneuerbarer Fernwärme versorgen.

Überparteiliche Motion

Der Gemeinderat wird beauftragt, gemeinsam mit dem ESB eine verbindliche Strategie zur schrittweisen Stilllegung des Gasnetzes zu erarbeiten. Die wichtigsten Grundsätze der Stilllegung sollen im ESB-Reglement verankert und dem Stadtrat vorgelegt werden. Die Stilllegungsplanung erfolgt nach folgenden Kriterien:

  1. Das Gasnetz wird schrittweise und bis spätestens 2050 stillgelegt.
  2. Der Gemeinderat und der ESB können ein Zielnetz für die Spitzenlastabdeckung und die Versorgung der Industrie vorsehen. Das Zielnetz ist von der Stilllegung ausgenommen.
  3. Das Zielnetz ist so zu bemessen, dass es spätestens ab 2050 vollständig mit einheimischem, erneuerbarem Gas (Biogas oder synthetischen Gasen) versorgt wird.
  4. Der ESB begünstigt mit der Stilllegungsplanung den Ausbau der Fernwärme und bietet den Gasbeziehenden möglichst flächendeckend einen Anschluss an das Fernwärmenetz an, damit die Haushalte nach einem Rückzug des Gasnetzes nach wie vor mit Wärme des ESB versorgt werden können (Service-Public-Auftrag).

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